FAQ

Sehr geehrte Freunde des Triathlonsports,

aus den vielen Anfragen, die wir täglich erhalten, ist erkennbar, dass ein erheblicher Informationsbedarf über die Aufnahme und die Mitgliedschaft im Bayerischen Triathlon-Verband besteht.

Nachstehende Informationen sollen helfen, sich zu organisieren um unter bestmöglichen Voraussetzungen den geliebten Sport ausüben zu können.

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Was bietet der Bayerische Triathlon-Verband seinen Mitgliedern?

  • Lehrgänge für Anfänger und Fortgeschrittene
  • Teilnahmemöglichkeit an Trainingslagern im In- und Ausland
  • Startmöglichkeit bei der BTV-Liga-Serie
  • Teilnahmemöglichkeit bei den Bayerischen Meisterschaften
  • Möglichkeit, den DTU-Triathlonpass zu erwerben
  • Möglichkeit zur Ausbildung Fachübungsleiter (F-ÜL) "Triathlon"
  • BTV-Jahrbuch mit Veranstaltungskalender und Jahresrückblick
  • DTU-Startpassinhaber bekommen das Magazin "TRITIME" viermal pro Jahr (Februar, Mai, August, November) kostenlos zugestellt
  • DTU-Startpassinhaber erhalten zusätzlichen Versicherungsschutz bei der privaten Ausübung des Triathlonsports. Der erweiterte Versicherungsschutz beinhaltet eine Unfall-, Haftpflicht-, Rechtsschutz-, sowie eine Krankenversicherung.
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Was kostet die Mitgliedschaft sowie der DTU-Triathlonpass im Bayerischen Triathlon-Verband?

Die Mitgliedschaft beträgt 3,-€ pro Mitglied im Jahr, jedoch mindestens 12,- € pro Verein.
Wird ein DTU-Triathlonpass beantragt, so beträgt die Startpassgebühr im Jahr für einen Erwachsenen 34,- € bzw. für einen Jugendlichen 19,- €.

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Wie werde ich Mitglied im Bayerischen Triathlon-Verband?

§ 5 der Satzung des BTV:
Mitglieder des BTV sind die dem Bayerischen Landes-Sportverbandes (BLSV) angeschlossenen Triathlon-Vereine, Ausdauersportvereine und Triathlon- bzw. Ausdauersport-Abteilungen und deren Mitglieder.

Eine Mitgliedschaft einzelner Personen ist hier also nicht möglich. Einzelne Triathleten müssen sich also einem Triathlon-Verein oder einer Triathlon-Abteilung anschließen und werden von diesem dem Verband gemeldet.

Sofern der Triathlet einem Sportverein angehört, der weder ein Triathlon-Verein ist noch eine Triathlon-Abteilung führt, sollte der Triathlet den Verein auffordern, dem Bayerischen Triathlon-Verband beizutreten (Die notwendigen Unterlagen erhalten Sie von der Geschäftsstelle)

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Wo erhalte ich einen DTU-Startpassantrag?

Der DTU-Startpassantrag kann über das Online-Meldeverfahren auf der BTV / DTU Homepage (www.triathlon-bayern.de / www.dtu-info.de) beantragt werden.

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Wo reiche ich den DTU-Startpassantrag ein?

Anträge auf Startpässe sind vollständig ausgefüllt über den Verein an die Geschäftsstelle des Bayerischen Triathlon-Verbandes einzureichen.

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Welche Vorteile hat der DTU-Startpass?

  • DTU-Startpassinhaber bekommen das Magazin TRITIME viermal jährlich (Februar, Mai, August und November) kostenlos zugestellt.
  • Bei Veranstaltungen wird keine Tageslizenz benötigt und dadurch sind niedrigere Startgebühren erforderlich.
  • Teilnahme an Meisterschaften ist nur mit Startpass möglich.
  • DTU-Startpassinhaber erhalten zusätzlichen Versicherungsschutz bei der privaten Ausübung des Triathlonsports. Der erweiterte Versicherungsschutz beinhaltet eine Unfallversicherung, Haftpflichtversicherung, Rechtsschutzversicherung, sowie     eine Krankenversicherung.
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Wem teile ich meine Anschriftenänderung mit, damit ich weiterhin als Startpassinhaber das Magazin TRITIME zugestellt bekomme?

Adressenänderungen werden nur akzeptiert, wenn diese schriftlich der Geschäftstelle des Bayerischen Triathlon-Verbandes, Georg-Brauchle-Ring 93, 80992 München, Fax: 089/15 70 23 85, e-mail: info@triathlon-bayern.de mitgeteilt werden.
Unvollständige Adressen (fehlende Hausnummer oder Postleitzahl) werden aus der Versanddatei herausgenommen.

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Wann kann ich meinen Verein wechseln (Wechselfristen)?

Laut Sportordnung der Deutschen Triathlon Union ist der Startpass gültig von 01.01. bis zum 31.12. eines Jahres. Wird der DTU-Startpass vom Athleten nicht bis spätestens 01.12. an den Verein bzw. vom Verein bis zum 30.12. an den Landesverband zurückgegeben, dann verlängert sich der Pass automatisch um 1 Jahr. Bis zum 15.12. hat der Verein die Freigabe und eventuelle finanzielle Forderungen schriftlich dem Athleten / Landesverband mitzuteilen. Geschieht nichts gilt das als Erteilen der Freigabe. Sollten bis zum 20.12. des laufenden Jahres noch startpasspflichtige Wettkämpfe sein, dann muss bis spätestens 30.12. der Startpass bei dem Landesverband sein. Die fristgerechte schriftliche Abmeldung hat der Athlet zu beweisen, die Entscheidung über die Freigabe seitens des Vereins hat schriftlich zu erfolgen und ist vom Verein zu beweisen. 

Ein wechselnder Athlet muss seinen Startpass bis zum 01.12. des laufenden Jahres mit einer schriftlichen Erklärung bei seinem alten Verein abgeben. Dieser Verein hat den Landesverband bis zum 30.12. des laufenden Jahres von der Abgabe zu informieren. Für das Folgejahr kann der Athlet jederzeit das Startrecht neu beantragen. Alter und neuer Verein haben die beteiligten Landesverbände von jeder Startrechtsänderung zu informieren.

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Welche Voraussetzungen sind erforderlich für das Triathlon- und Duathlon-Abzeichen?

Beim Deutschen Triathlon- und Duathlon-Abzeichen sind innerhalb eines Kalenderjahres bei Triathlon- und Duathlon-Wettkämpfen die bei den Kategorien Gold-Silber-Bronze angegebenen Strecken zurückzulegen. Es ist nicht vorgeschrieben, wie sich die Teilleistungen zusammensetzen.

Triathlon
Kategorie Gold: 10 km Schwimmen - 400 km Radfahren - 100 km Laufen
Kategorie Silber: 3,8 km Schwimmen - 180 km Radfahren - 42 km Laufen
Kategorie Bronze: 2 km Schwimmen - 80 km Radfahren - 20 km Laufen

Duathlon
Kategorie Gold: 150 km Laufen - 400 km Radfahren
Kategorie Silber: 55 km Laufen - 160 km Radfahren
Kategorie Bronze: 30 km Laufen - 80 km Radfahren

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Wie beantrage ich das Triathlon- und Duathlon-Abzeichen?

Das Triathlon- und Duathlon-Abzeichen inklusiv Urkunde ist für 7,00 € bei der

Deutsche Triathlon-Union (DTU)
Otto-Fleck-Schneise 12
60528 Frankfurt/Main
E-Mail: DTU.HQ (at) t-online.de

erhältlich.

Neben einem formlosen Antrag sind als Nachweis der erbrachten Leistungen Kopien der Urkunden von absolvierten Veranstaltungen beizufügen (achtet bitte auf Namenseintrag und Streckenlängenangabe). Falls Urkunden nicht vorliegen, sind Kopien der entsprechenden Ergebnislisten beizufügen. Diese Blätter müssen die Veranstaltung ausweisen und wiederum die Streckenlänge beweisen. Also – nur die Seite kopieren, wo Ihr namentlich aufgeführt seid. Die ganze Ergebnisliste ist nicht erforderlich.

 
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