Windschattenfahren erlaubt bei Bayerischen Meisterschaften, Sichtungs- und Cupwettkämpfen
Laut BTV - Verbandsratsbeschluss vom 19.03.2010 gilt ab 2010 folgende Regelung:
- Die Bayerischen Meisterschaften bis zur Kurzdistanz können als Windschattenfahren ausgeführt werden.
Diese Regelung gilt ab der Jugend B (ab 14 Jahre) bis zur Elite/U23 und für alle Altersklassen! - Die BTV – Sichtungs- und Cupwettkämpfe können ebenfalls als Windschattenfahren ausgeführt werden. Hier gilt die Regelung ab der Klasse Schüler A (ab 12 Jahre) und älter.
Die Fahrräder müssen nach der gültigen DTU – Sportordnung G.4.1 für windschattenfreie Rennen ausgerüstet sein! Cross- und MTB-Räder sind nicht erlaubt!
Die Radstrecke muss nach der gültigen DTU - Veranstalter- und Ausrichterordnung § 4.3 eine für den Verkehr komplett gesperrte Radstrecke sein!
Rechtsformulierung StVO
Alle Athleten sind Teilnehmer des öffentlichen Verkehrs und somit zur Einhaltung der StVO verpflichtet. Gemäß der SPO G.1d) können Verstöße gegen die StVO wie Regelverstöße mit einer Disqualifikation geahndet werden. Aus Sicherheitsgründen weisen wir auf die Einhaltung des Rechtsfahrgebots insbesondere auf gefährlichen Abfahrten und in kurvenreichen, unübersichtlichen Streckenabschnitten hin.
Jeder Athlet muss sein Rad selbst an dem vorgesehenen Platz in der Wechselzone abstellen.
Sollten Triathleten an Verkehrsunfällen mit Dritten beteiligt sein, müssen sie anhalten und können nur mit Einverständnis des geschädigten Dritten oder nach Personalienangabe auf Veranlassung der Polizei weiterfahren. Die Polizei wird die Weiterfahrt i.d.R. bei Sachschäden erlauben, bei Personenschäden dagegen nicht. In diesen Fällen erfolgt eine Unfallaufnahme. Bei Verstößen gegen diese Vorgehensweise wird auf mögliche Folgen einer Fahrerflucht hingewiesen. Sollten nur Teilnehmer der Veranstaltung an einem Unfall allein beteiligt sein, erfolgt eine Unfallaufnahme nur wenn es gewünscht wird oder wenn es bei dem Unfall zu schweren Verletzungen gekommen ist. Blockierung der Radrennstrecke: Eine Blockierung der Radrennstrecke, insbesondere bei schweren Unfällen kann eine Unterbrechung des Rennens zur Folge haben. Soweit möglich, sollte für die Radrennfahrer eine Gasse geschaffen werden oder die Radrennfahrer müssen ihr Rad um das Hindernis herumtragen um das Rennen fortsetzen zu können. Ein möglicher Abbruch des Rennens wird von der Einsatzleitung der Polizei nach Verbindungsaufnahme mit der Wettkampfleitung beschlossen





